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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Auftragnehmerin Homesitting-Service Angelika Thürmer (im Folgetext HAT genannt) und der auftraggebenden Person. Soweit Auftragsergänzungen von der auftraggebenden Person gewünscht werden, kann dies nur in schriftlicher Form vorgenommen und ergänzend berechnet werden.

Der Vertrag mit der auftraggebenden Person ist abgeschlossen und gültig, wenn HAT die Annahme des von der auftraggebenden Person schriftlich formulierten Auftrages bestätigt hat. Sowohl die Auftragsvergabe, als auch die Auftragsbestätigung können ausdrücklich auch in Form von E-Mail-Korrespondenz und/oder Fax-Übermittlung geschehen. Mündliche Nebenabreden oder Vereinbarungen sind unwirksam. Folgeaufträge auf der Basis dieser AGB’s können mündlich erteilt und müssen schriftlich bestätigt werden.

Die Auftragnehmerin wird über alles, was Ihr aufgrund des Auftrages zur Kenntnis gelangt, Schweigen gegenüber jedem Dritten bewahren.

Alle für die Auftragnehmerin bestimmten Anzeigen und Erklärungen sind schriftlich an HAT zu richten. Die Übergabe solcher Schreiben, mit Ausnahme der Checklisten und des Abnahmeprotokolls an betreuende oder andere Personen, ersetzen diese Verpflichtung nicht. Soweit Fristen zu beachten sind, gilt grundsätzlich das Eingangsdatum der Schriftstücke bei HAT.

HAT hat für die gesamte Dauer des Auftrags uneingeschränktes Hausrecht neben der auftraggebenden Person oder einer ausdrücklich von ihr legitimierten Person. Das Hausrecht kann ausschließlich durch die auftraggebende Person eingeschränkt werden und bedarf der Schriftform.

Sollte im Einzelfall eine bestätigte Betreuung aus wichtigen Gründen (Krankheit, Unfall, Tod) den Dienst nicht antreten können oder abbrechen müssen, ist HAT berechtigt, einen Ersatz zu stellen, um die Betreuung zu sichern.

Die das Objekt betreuende Person erledigt die schriftlich festgehaltenen Aufgaben nach bestem Wissen und Können. Die betreuenden Personen sind grundsätzlich keine ausgebildeten Kranken- oder Altenpfleger/innen, Hundeführer, Tierpfleger oder Gärtner.

Das für den Vertrag maßgebliche Objekt ist vor Einsatzbeginn durch die auftraggebende Person und die Auftragnehmerin (oder durch jeweils legitimierte Personen) in Augenschein zu nehmen. Dies ist durch vollständiges Ausfüllen der maßgeblichen Checkliste zu dokumentieren. Die Checkliste ist im Zusammenhang mit der Schlüsselübergabe – vor Auftragsbeginn - sowohl der auftraggebenden Person als auch von HAT zu unterschreiben.

Alle sonstigen zur Durchführung des Auftrages notwendigen Hilfsmittel wie: technische Beschreibungen, Werkzeuge, Pflanzennahrung, Tierfutter etc. sind ebenfalls zu diesem Zeitpunkt kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Falls dies nicht geschieht, ist HAT schon jetzt beauftragt, diese Mittel auf Kosten der auftraggebenden Person zu beschaffen. Sollten durch die Nichtbereitstellung der erforderlichen Hilfsmittel Schäden zu Lasten der auftraggebenden Person entstehen, wird von der Auftragnehmerin keinerlei Haftung übernommen. Sollten der Auftragnehmerin infolge des Mangels an erforderlichen Materialien Aufwendungen entstehen, ist die auftraggebende Person nach Beendigung des Auftrages zum Ersatz verpflichtet.

Die aktuellen Preise sind der jeweils gültigen Preisliste von HAT zu entnehmen. Als vereinbarter Preis gilt ausschließlich der, den die Auftragnehmerin schriftlich bestätigt. Rechnungskürzungen durch die auftraggebende Person sind, aus welchem vermeintlichen Grund auch immer, unzulässig.

Mit Bestätigung des Auftrages durch HAT wird eine Anzahlung von 50% des Auftragswertes innerhalb von 10 Werktagen, in jedem Fall jedoch mit Aushändigung/Übergabe der Schlüssel, fällig. Der noch ausstehende Restbetrag ist sofort nach Beendigung des Auftrages mit Rückgabe der Schlüssel fällig.

Bei Rücktritt bzw. Kündigung der auftraggebenden Person vom Vertrag, sowie das Absagen während der Auftragserfüllung, ist HAT berechtigt, folgende pauschalierte Entschädigung vom Auftragswert in Rechnung zu stellen:

  • ab dem 14. Tag vor Leistungsbeginn 80%
  • ab dem ersten bis zum letzten Tag während der Auftragserfüllung pro Besuch 85%

Tritt HAT aus wichtigem Grund vom Vertrag zurück, so sind der auftraggebenden Person die durch den Rücktritt entstandenen, nachgewiesenen und mit Belegen dokumentierten Kosten zu erstatten. Eine Kostenerstattung über den gesamten Auftragswert hinaus ist ausgeschlossen.

Unmittelbar nach Beendigung der Ausführung des Auftrages ist der tatsächliche Bestand und evtl. entstandene Schäden festzustellen. Das Arbeitsprotokoll ist diesbezüglich auszufüllen und von beiden Vertragspartnern zu unterschreiben. Die Unterzeichnung schließt die Geltendmachung von weiteren Schadensersatzansprüchen aus, soweit es sich nicht um verdeckte Schäden handelt. Die Auftragnehmerin und die betreuende Person haften grundsätzlich nur für vorsätzliche Schäden.

Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Positionen dieser Geschäftsbedingungen unzulässig oder unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Positionen nicht berührt, soweit diese für sich allein noch dem Sinn und Zweck des geschlossenen Vertrages entsprechen. Die unwirksame Position soll durch eine solche ersetzt bzw. ergänzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Auftragnehmerin.

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